RECHTSGEBIETE
Schwerpunkte unserer Kanzlei sind
die Gebiete Arbeitsrecht (Fachanwalt),
Verkehrsrecht, Familienrecht, Zivilrecht
und Ansprüche nach NATO-Truppenstatut.
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes
Rechtsgebiet, auf dem es ständig neue
Entwicklungen und Rechtsprechungen gibt.
Bei der Wahrung wichtiger Fristen und der
Durchsetzung Ihrer Rechte ist ein
Fachanwalt für Arbeitsrecht daher ein
unverzichtbarer Partner an Ihrer Seite.
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie fachlich
kompetent in verschiedenen Fragen
des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechtes, wie etwa
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Abschluss, Änderung oder Kündigung
von Arbeitsverträgen
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Rechte und Pflichten aus dem
Arbeitsverhältnis - wie z.B.
Lohnzahlungspflicht, Erholungsurlaub,
Anspruch des Arbeitnehmers auf
Beschäftigung
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Verkürzung oder Verlängerung der
vereinbarten Arbeitszeit
•
Kündigung und Abmahnung eines
Arbeitsverhältnisses
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Mobbing am Arbeitsplatz
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Probleme mit dem Arbeitszeugnis
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Schutz in der Mutterschaft
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
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Tarifvertragsrecht, Gültigkeit von
Tarifverträgen
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Mitbestimmungsrechte im Betrieb
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Betriebsverfassungsrecht
Verkehrsrecht
Unfälle passieren täglich, und die Ansichten
der Beteiligten stimmen nur selten überein.
Auch mit der Staatsmacht gerät man
im Straßenverkehr schnell in Konflikt -
dann drohen hohe Bußgelder oder gar
Führerscheinentzug.
Halten Sie Ihren Schaden in Grenzen und
ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt zu Rate.
Meine Kanzlei berät und vertritt seit vielen
Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich
des Verkehrsrechtes, u.a. bei
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der Regulierung von Unfallschäden,
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Fragen von Schmerzensgeld oder
Verdienstausfall,
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Fahrverboten oder Bußgeldern,
sowie im Bereich des Verkehrsstrafrechtes,
z.B. bei
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Unfallflucht
•
Fahren unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss
•
Führerscheinentzug
Zivilrecht
Es ist gut, dass wir die Freiheit haben,
Verträge ohne staatlichen Einfluss
einzugehen. Aber diese Freiheit stellt
auch hohe Anforderungen an uns.
Nichtbedachte oder fehlende
vertragliche Regelungen werden ohne
anwaltlichen Rat oft zum Problem für
die Beteiligten.
Eine anwaltliche Vertragsgestaltung
oder Vertragsprüfung garantiert die
Wahrung Ihrer Interessen.
Wir stehen Ihnen unter anderem in
den folgenden Rechtsangelegenheiten
des Zivilrechtes zur Seite:
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Rechtsgeschäfte wie Willens-
erklärungen und Verträgen
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Fragen von Stellvertretung, Fristen,
Terminen, Verjährung
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Gläubiger- bzw. Schuldner-
beziehungen sowie vertragliche
Schuldverhältnissen (z.B.
Kaufverträge, Schenkungen,
Mietverträge, Werkverträge,
Gesellschaftsverträge)
•
Fragen von Haftung aus
Schadenersatz, des Eigentums
bzw. Nießbrauchs sowie des
Pfandrechtes oder Erbrechtes
Ansprüche nach dem
NATO-Truppenstatut
Das NATO Truppenstatut ist die
Rechtsgrundlage für den Aufenthalt
von NATO-Streitkräften und deren
Angehörigen auf dem Gebiet anderer
NATO-Staaten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann
vertritt seit mehr als 20 Jahren die
Bundesrepublik Deutschland im Falle
von Ansprüchen, unter anderem bei
Verkehrsunfällen oder Schadenersatz-
ansprüchen unter Involvierung von
NATO-Angehörigen.
Frank Michael Ruthmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Unsere Mitgliedschaften und Kooperationen: