RECHTSGEBIETE

ADRESSE Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann Neuwerkstraße 38 99084 Erfurt
KONTAKT Tel. 0361 22 95 90 00 info@ruthmann-recht.de
Frank Michael Ruthmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkte unserer Kanzlei sind die Gebiete Arbeitsrecht (Fachanwalt),

Verkehrsrecht, Zivilrecht und Ansprüche nach NATO-Truppenstatut.

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, auf dem es ständig neue Entwicklungen und Rechtsprechungen gibt. Bei der Wahrung wichtiger Fristen und der Durchsetzung Ihrer Rechte ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht daher ein unverzichtbarer Partner an Ihrer Seite.
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie fachlich kompetent in unterschiedlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes. Hierzu gehören unter anderem Abschluss, Änderung oder Kündigung von Arbeitsverträgen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, wie etwa Lohnzahlungspflicht Erholungsurlaub oder Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung Verkürzung oder Verlängerung der vereinbarten Arbeitszeit Kündigung und Abmahnung eines Arbeitsverhältnisses Mobbing am Arbeitsplatz Probleme mit dem Arbeitszeugnis Schutz in der Mutterschaft Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Erwerbsunfähigkeit Schwerbehinderung Tarifvertragsrecht, Gültigkeit von Tarifverträgen Mitbestimmungsrechte im Betrieb Betriebsverfassungsrecht
Verkehrsrecht
Unfälle passieren täglich, und die Ansichten der Beteiligten stimmen nur selten überein. Auch mit der Staatsmacht gerät man im Straßenverkehr schnell in Konflikt - dann drohen hohe Bußgelder oder gar Führerscheinentzug. Halten Sie Ihren Schaden in Grenzen und ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt zu Rate.
Meine Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich des Verkehrsrechtes bei der Regulierung von Unfallschäden Fragen von Schmerzensgeld oder Verdienstausfall Fahrverboten oder Bußgeldern sowie im Bereich des Verkehrsstrafrechtes, z.B. bei Unfallflucht, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Führerscheinentzug
Zivilrecht
Es ist gut, dass wir die Freiheit haben, Verträge ohne staatlichen Einfluss einzugehen. Aber diese Freiheit stellt hohe Anforderungen an uns. Nichtbedachte oder fehlende vertragliche Regelungen werden ohne anwaltlichen Rat oft zum Problem für die Beteiligten. Eine anwaltliche Vertragsgestaltung oder Vertrags- prüfung garantiert die Wahrung Ihrer Interessen.
Wir stehen Ihnen unter anderem in den folgenden Rechtsangelegenheiten des Zivilrechtes zur Seite Rechtsgeschäfte wie Willenserklärungen und Verträgen Fragen von Stellvertretung, Fristen, Terminen, Verjährung Gläubiger- bzw. Schuldnerbeziehungen sowie vertraglichen Schuldverhältnisse (z.B. Kaufverträge, Schenkungen, Mietverträge, Werkverträge, Gesellschaftsverträge) Fragen von Haftung aus Schadenersatz, des Eigentums bzw. Nießbrauchs sowie des Pfandrechtes oder Erbrechtes
Ansprüche nach dem NATO- Truppenstatut
Das NATO Truppenstatut ist die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt von NATO- Streitkräften und deren Angehörigen auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten. Die Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann vertritt seit mehr als 20 Jahren die Bundesrepublik Deutschland im Falle von Ansprüchen, unter anderem bei Verkehrsunfällen oder Schadenersatzansprüchen unter Involvierung von NATO-Angehörigen.
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Unsere Mitgliedschaften und Kooperationen:
KONTAKT Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann Neuwerkstraße 38, 09084 Erfurt info@ruthmann-recht.de Tel. 0361 22 95 90 00 www.ruthmann-recht.de; www.arbeitsrecht-erfurt.info

RECHTSGEBIETE

Schwerpunkte unserer Kanzlei sind

die Gebiete Arbeitsrecht (Fachanwalt),

Verkehrsrecht, Familienrecht, Zivilrecht

und Ansprüche nach NATO-Truppenstatut.

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, auf dem es ständig neue Entwicklungen und Rechtsprechungen gibt. Bei der Wahrung wichtiger Fristen und der Durchsetzung Ihrer Rechte ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht daher ein unverzichtbarer Partner an Ihrer Seite.
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie fachlich kompetent in verschiedenen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes, wie etwa Abschluss, Änderung oder Kündigung von Arbeitsverträgen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis - wie z.B. Lohnzahlungspflicht, Erholungsurlaub, Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung Verkürzung oder Verlängerung der vereinbarten Arbeitszeit Kündigung und Abmahnung eines Arbeitsverhältnisses Mobbing am Arbeitsplatz Probleme mit dem Arbeitszeugnis Schutz in der Mutterschaft Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Tarifvertragsrecht, Gültigkeit von Tarifverträgen Mitbestimmungsrechte im Betrieb Betriebsverfassungsrecht
Verkehrsrecht
Unfälle passieren täglich, und die Ansichten der Beteiligten stimmen nur selten überein. Auch mit der Staatsmacht gerät man im Straßenverkehr schnell in Konflikt - dann drohen hohe Bußgelder oder gar Führerscheinentzug. Halten Sie Ihren Schaden in Grenzen und ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt zu Rate.
Meine Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich des Verkehrsrechtes, u.a. bei der Regulierung von Unfallschäden, Fragen von Schmerzensgeld oder Verdienstausfall, Fahrverboten oder Bußgeldern, sowie im Bereich des Verkehrsstrafrechtes, z.B. bei Unfallflucht Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Führerscheinentzug
Zivilrecht
Es ist gut, dass wir die Freiheit haben, Verträge ohne staatlichen Einfluss einzugehen. Aber diese Freiheit stellt auch hohe Anforderungen an uns. Nichtbedachte oder fehlende vertragliche Regelungen werden ohne anwaltlichen Rat oft zum Problem für die Beteiligten. Eine anwaltliche Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung garantiert die Wahrung Ihrer Interessen.
Wir stehen Ihnen unter anderem in den folgenden Rechtsangelegenheiten des Zivilrechtes zur Seite: Rechtsgeschäfte wie Willens- erklärungen und Verträgen Fragen von Stellvertretung, Fristen, Terminen, Verjährung Gläubiger- bzw. Schuldner- beziehungen sowie vertragliche Schuldverhältnissen (z.B. Kaufverträge, Schenkungen, Mietverträge, Werkverträge, Gesellschaftsverträge) Fragen von Haftung aus Schadenersatz, des Eigentums bzw. Nießbrauchs sowie des Pfandrechtes oder Erbrechtes
Ansprüche nach dem NATO-Truppenstatut
Das NATO Truppenstatut ist die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt von NATO-Streitkräften und deren Angehörigen auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten. Die Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann vertritt seit mehr als 20 Jahren die Bundesrepublik Deutschland im Falle von Ansprüchen, unter anderem bei Verkehrsunfällen oder Schadenersatz- ansprüchen unter Involvierung von NATO-Angehörigen.
Frank Michael Ruthmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Unsere Mitgliedschaften und Kooperationen: