KANZLEITEAM
ADRESSE Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann Neuwerkstraße 38 99084 Erfurt
KONTAKT Tel. 0361 22 95 90 00 info@ruthmann-recht.de
Frank Michael Ruthmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frank M. Ruthmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Frank Ruthmann gründete 1996 die Kanzlei in Erfurt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt er über besondere Qualifikationen auf diesem Rechtsgebiet. Er ist Mitglied im Rechtsberatungsnetzwerk des Deutschen Diabetiker Bundes und vertritt seit mehr als 20 Jahren die Bundesrepublik Deutschland im Falle von Ansprüchen nach dem NATO-Truppenstatut.
Berufliche Stationen im Überblick Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln Referendarzeit beim Landgericht Düsseldorf sowie beim Rechtsamt der Stadt Fürstenwalde 1993 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1994 und 1995 Berater der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen in Eisenach, Bad Salzungen und Wernigerode 1996 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann in Erfurt 1996 - 1998 zusätzlich Dozent für Recht für die Firma IAD GmbH in Erfurt 2001 Qualifizierung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2013 Mitglied im Rechtsberatungsnetzwerk des Deutschen Diabetiker Bundes
Unsere Mitgliedschaften und Kooperationen:
Rechtsanwälte dürfen den Titel Fachanwalt nur nach ausdrücklicher vorheriger Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer führen. Hierfür müssen sie zuvor besonders profunde Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet nachweisen und diverse, von der Kammer festgelegte, Voraussetzungen erfüllen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird übrigens genauestens geprüft. Der einmal erteilte Titel des Fachanwalts muss jedes Jahr aufs Neue verteidigt werden, durch den Nachweis einer fachlichen Weiterbildung. Voraussetzungen für den Fachanwalt für Arbeitsrecht Mindesten 3 Jahre Zulassung als Rechtsanwalt sowie Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten 6 Jahre Theoretischer Lehrgang für angehende Fachanwälte von mindestens 120 Zeitstunden Praktische Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, nachgewiesen durch selbständige Bearbeitung von mehr als 100 Fällen im Arbeitsrecht innerhalb der letzten drei Jahre Jährlicher Besuch von Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Arbeitsrecht
FACHANWALT
Frank Michael Ruthmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
KONTAKT Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann Neuwerkstraße 38, 09084 Erfurt info@ruthmann-recht.de Tel. 0361 22 95 90 00 www.ruthmann-recht.de; www.arbeitsrecht-erfurt.info
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KANZLEITEAM
Frank M. Ruthmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Frank Ruthmann gründete 1996 die Kanzlei in Erfurt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt er über besondere Qualifikationen auf diesem Rechtsgebiet. Er ist Mitglied im Rechtsberatungs- netzwerk des Deutschen Diabetiker Bundes und vertritt seit mehr als 20 Jahren die Bundesrepublik Deutschland im Falle von Ansprüchen nach dem NATO-Truppenstatut.
Berufliche Stationen im Überblick Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln Referendarzeit beim Landgericht Düsseldorf sowie beim Rechtsamt der Stadt Fürstenwalde 1993 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1994 und 1995 Berater der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen in Eisenach, Bad Salzungen, Wernigerode 1996 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann in Erfurt 1996 - 1998 zusätzlich Dozent für Recht für die Firma IAD GmbH in Erfurt 2001 Qualifizierung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2013 Mitglied Rechtsberatungs- netzwerk des Deutschen Diabetiker Bundes
FACHANWALT
Rechtsanwälte dürfen den Titel Fachanwalt nur nach ausdrücklicher vorheriger Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer führen. Hierfür müssen sie zuvor besonders profunde Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet nachweisen und diverse, von der Kammer festgelegte, Voraussetzungen erfüllen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird übrigens genauestens geprüft. Der einmal erteilte Titel des Fachanwalts muss jedes Jahr aufs Neue verteidigt werden, durch den Nachweis einer fachlichen Weiterbildung. Voraussetzungen für den Fachanwalt für Arbeitsrecht: Mindesten 3 Jahre Zulassung als Rechts- anwalt sowie Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten 6 Jahre Theoretischer Lehrgang für angehende Fachanwälte von mindestens 120 h Praktische Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, nachgewiesen durch selbständige Bearbeitung von mehr als 100 Fällen im Arbeitsrecht innerhalb der letzten drei Jahre Jährlicher Besuch von Fortbildungs- veranstaltungen für Fachanwälte im Arbeitsrecht